Selektionsverfahren

Wenn männliche Küken schon im Brutei aussortiert werden sollen, dann geschieht das mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren“. Mit diesen Verfahren lässt sich frühzeitig vor dem Schlüpfen der Küken feststellen, ob aus dem Ei ein weibliches oder männliches Küken schlüpfen wird, sodass die männlichen Bruteier bereits vor dem Schlupf aussortiert werden können. Alle derzeit gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren sind auch für das KAT-System anerkannt.

Weitere Informationen zu den gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren finden Sie auf den jeweiligen Webseiten der Technologieanbieter:

Chargennummern

Das KAT-System arbeitet „chargenbasiert". Dies bedeutet, dass bei jeder Meldung in die KAT-Datenbank im System eine Charge erzeugt wird, die den Betrieb und die Tierherde eindeutig identifiziert. Die Chargenmeldungen sind miteinander verknüpft. So kann jeder Lebensabschnitt der Legehennen/Hähne eindeutig nachvollzogen werden.

Brüterei

Beginnend in der Brüterei muss jedes geschlüpfte Tier für das KAT-System in der Datenbank dokumentiert werden. Werden die Hähne nicht aufgezogen, sondern mittels eines der gesetzlich zugelassenen Selektionsverfahren vor dem Schlupf aussortiert, muss das angewandte Verfahren zusätzlich in der Datenbank vermerkt werden

Auzucht

Ebenso wie für die Legebetriebe hat KAT Leitfäden mit Mindestanforderungen an die Haltungsbedingungen für Junghennen wie auch deren männliche Pendants, die Hähne, vorgegeben. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstellen regelmäßig kontrolliert.

Legebetrieb

Legehennenherden, die den gesetzlichen Vorgaben und den beschriebenen KAT-Anforderungen entsprechen, sind für den Verbraucher über die Printnummernabfrage auf der KAT-Website durch einen Hinweis auf die Einhaltung des Verbots des Kükentötens erkennbar.