Aufzuchtbetrieb

  • Die Küken kommen aus KAT-zugelassenen Brütereien oder KAT-zugelassenen Voraufzuchten.

  • Vorprägung der Küken/Junghennen auf die spätere Haltungsform im Legehennenbetrieb.

  • Analoge Haltungsvorschriften für die Aufzucht der männlichen Tiere sowie auch eine Mindestaufzuchtzeit und das Erreichen eines Mindestgewichtes.

  • Meldungen der Tiermengen in die KAT-Datenbank.

Die Kriterien zur Aufzucht gelten sowohl für die Junghennenaufzucht als auch für die Aufzucht der männlichen Legehybriden.

Tiergesundheit

·        Geeignetes System zur Begutachtung der Herde

·        Dokumentation der signifikanten Probleme

·        Dokumentation der Abhilfemaßnahmen bei Problemen

·        2 x täglich Tier und Technikkontrolle mit Dokumentation

Herkunft der Tiere

·        Ein- und Ausstallung

·        Nachweis über Abstammung aus KAT-Brüterei

·        Nachweis über Selektionsverfahren oder Aufzucht der Bruderhähne

·        Nachweis der Vorprägung der Junghennen auf die spätere Haltungsform als Legehenne

Plausibilitätsprüfungen (KAT-Datenbank)

·        Dokumentation der Tiermenge bei Ein- und Ausstallung

·        Dokumentation der Ausstallungsgewichte der männlichen Tiere

·        Dokumentation der Mortalität der Hähne

Besatzdichte

·        Ökologisch: 15 Tiere/m² Gesamtnutzfläche
Konventionell: 18 Tiere/m² Gesamtnutzfläche

Beschäftigungsmaterial

·        Jederzeit verfügbar und hygienisch unbedenklich

Sitzstangen

·        Ab dem ersten Lebenstag

·        Mindestens ein Drittel der Sitzstangen ist erhöht

Mindestschlachtalter / Mindestschlachtgewicht

·        Mindetsens 70 Lebenstage und ein Durchschnittsgewicht von mindestens 1300g