Legebetrieb

  • Printung der Eier im Legebetrieb

  • Bezug von Legehennenfutter nur aus zertifizierten Futtermittelwerken

  • Nachweis für alle KAT-Junghennenherden, die nach dem 01.01.2022 eingestallt werden, dass die männlichen Küken aus dem jeweiligen Schlupf entweder gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen worden sind oder bereits im Vorfeld mit einem InOvo Geschlechtsbestimmungsverfahren selektiert wurden

  • Meldungen der Tier-, Eier- und Futtermittelmengen in die KAT-Datenbank

  • Sicherstellung der Auslaufhaltung

Bodenhaltung:

·        Stallfläche steht den Tieren jederzeit ungehindert zur Verfügung

·        Scharrraumfläche beträgt 1/3 der Stallgrundfläche

·        Scharrraum ist mit geeignetem Material bedeckt und ermöglicht Staubbaden

·        Funktionselemente werden entsprechend der Stallfläche angeboten

Besatzdichte

·        Max. 9 Hennen/m² Nutzfläche

·        Maximale Gruppengröße 6.000 Tiere

Sitzstangen

·        Mindestens 15 cm Sitzstangenlänge/Tier

·        50% in unterschiedlichen Höhen

·        Verletzungen furch Funktionselemente werden verhindert

Nester, Nestboden, Nesteinstreu

·        Uneingeschränkter Zugang

·        Nestboden ist mit weichem und verformbarem Material ausgelegt (mind. 0,5 cm)

·        Einzelnester: 1 Nest/7 Hennen

·        Gruppennester: 120 Hennen/m² Nestfläche

Beleuchtung

·        Gewährleistung von Tageslicht

Freilandhaltung:

Die Freilandhaltung erfolgt unter denselben Anforderungen an die Haltungseinrichtungen und die Besatzdichte wie die Bodenhaltung. Zusätzlich wird den Tieren ein Wintergarten sowie tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.

Auslauf

·        4m²/Tier

·        Wird den Tieren nach der Einstallung so füh wie möglich angeboten

·        Tägsüber uneingeschrenkt für die Tiere nutzbar

·        Ein Auslaufjournal wird geführt

·        Ab 150m Entfernung zur Auslauföffnung werden den Tieren Unterschlüpfe angeboten

·        Gleichmäßiger Bewuchs wird garantiert

Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch

Obligatorisch

·        Mind. 50% der Stallgrundfläche

·        Gleichmäßige Verteilung der Auslauföffnungen

·        Deckenhöhe von mindestens 2m, vorhandenes Windschutznetz (70% der Außenwandhöhe)

·        Witterungsgeschützer, räumlich abgetrennter Bereich, der dem Außenklima unterliegt.

·        Fremdeindringen von Wildvögeln wird verhindert

·        Kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nutzfläche angerechnet werden

Bio-Haltung:

Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.

·        Stallfläche steht den Tieren jederzeit ungehindert zur Verfügung

·        Scharrraumfläche beträgt 1/3 der Stallgrundfläche

·        Scharrraum ist mit geeignetem Material bedeckt und ermöglicht Staubbaden

·        Funktionselemente werden entsprechend der Stallfläche angeboten

Besatzdichte

·        Max. 6 Hennen/m² Nutzfläche

·        Maximale Gruppengröße 3.000 Tiere

Sitzstangen

·        Mindestens 18 cm Sitzstangenlänge/Tier

·        50% in unterschiedlichen Höhen

·        Technopathien werden verhindert

Nester

·        Uneingeschränkter Zugang

·        Nestboden ist mit weichem und verformbarem Material ausgelegt (mind. 0,5 cm)

·        Einzelnester: 1 Nest/7 Hennen

·        Gruppennester: 83 Hennen/m² Nestfläche

Futter

·        Ausschließlich aus ökologischer Erzeugung

Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch

·        Mind. 50% der Stallgrundfläche

·        Gleichmäßige Verteilung der Auslauföffnungen

Auslauf

·        4m²/Tier

·        Wird den Tieren nach der Einstallung so füh wie möglich angeboten, spätestens 21 Tage nach Legebeginn

·        Tägsüber uneingeschränkt für die Tiere nutzbar

·        Ein Auslaufjournal wird geführt

·        Ab 150m Entfernung zur Auslauföffnung werden den Tieren Unterschlüpfe angeboten

·        Gleichmäßiger Bewuchs wird garantiert

·        Die maximale Herdengröße von 3000 Tieren wird auch im Auslauf eingehalten