Legebetrieb
Printung der Eier im Legebetrieb
Bezug von Legehennenfutter nur aus zertifizierten Futtermittelwerken
Nachweis für alle KAT-Junghennenherden, die nach dem 01.01.2022 eingestallt werden, dass die männlichen Küken aus dem jeweiligen Schlupf entweder gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen worden sind oder bereits im Vorfeld mit einem InOvo Geschlechtsbestimmungsverfahren selektiert wurden
Meldungen der Tier-, Eier- und Futtermittelmengen in die KAT-Datenbank
Sicherstellung der Auslaufhaltung
Bodenhaltung:
· Stallfläche steht den Tieren jederzeit ungehindert zur Verfügung
· Scharrraumfläche beträgt 1/3 der Stallgrundfläche
· Scharrraum ist mit geeignetem Material bedeckt und ermöglicht Staubbaden
· Funktionselemente werden entsprechend der Stallfläche angeboten
Besatzdichte
· Max. 9 Hennen/m² Nutzfläche
· Maximale Gruppengröße 6.000 Tiere
Sitzstangen
· Mindestens 15 cm Sitzstangenlänge/Tier
· 50% in unterschiedlichen Höhen
· Verletzungen furch Funktionselemente werden verhindert
Nester, Nestboden, Nesteinstreu
· Uneingeschränkter Zugang
· Nestboden ist mit weichem und verformbarem Material ausgelegt (mind. 0,5 cm)
· Einzelnester: 1 Nest/7 Hennen
· Gruppennester: 120 Hennen/m² Nestfläche
Beleuchtung
· Gewährleistung von Tageslicht
Freilandhaltung:
Die Freilandhaltung erfolgt unter denselben Anforderungen an die Haltungseinrichtungen und die Besatzdichte wie die Bodenhaltung. Zusätzlich wird den Tieren ein Wintergarten sowie tagsüber auch ein Freilandauslauf geboten.
Auslauf
· 4m²/Tier
· Wird den Tieren nach der Einstallung so füh wie möglich angeboten
· Tägsüber uneingeschrenkt für die Tiere nutzbar
· Ein Auslaufjournal wird geführt
· Ab 150m Entfernung zur Auslauföffnung werden den Tieren Unterschlüpfe angeboten
· Gleichmäßiger Bewuchs wird garantiert
Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch
Obligatorisch
· Mind. 50% der Stallgrundfläche
· Gleichmäßige Verteilung der Auslauföffnungen
· Deckenhöhe von mindestens 2m, vorhandenes Windschutznetz (70% der Außenwandhöhe)
· Witterungsgeschützer, räumlich abgetrennter Bereich, der dem Außenklima unterliegt.
· Fremdeindringen von Wildvögeln wird verhindert
· Kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nutzfläche angerechnet werden
Bio-Haltung:
Grundlage für die KAT-Anforderungen bilden die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung.
· Stallfläche steht den Tieren jederzeit ungehindert zur Verfügung
· Scharrraumfläche beträgt 1/3 der Stallgrundfläche
· Scharrraum ist mit geeignetem Material bedeckt und ermöglicht Staubbaden
· Funktionselemente werden entsprechend der Stallfläche angeboten
Besatzdichte
· Max. 6 Hennen/m² Nutzfläche
· Maximale Gruppengröße 3.000 Tiere
Sitzstangen
· Mindestens 18 cm Sitzstangenlänge/Tier
· 50% in unterschiedlichen Höhen
· Technopathien werden verhindert
Nester
· Uneingeschränkter Zugang
· Nestboden ist mit weichem und verformbarem Material ausgelegt (mind. 0,5 cm)
· Einzelnester: 1 Nest/7 Hennen
· Gruppennester: 83 Hennen/m² Nestfläche
Futter
· Ausschließlich aus ökologischer Erzeugung
Wintergarten (Kaltscharrraum) obligatorisch
· Mind. 50% der Stallgrundfläche
· Gleichmäßige Verteilung der Auslauföffnungen
Auslauf
· 4m²/Tier
· Wird den Tieren nach der Einstallung so füh wie möglich angeboten, spätestens 21 Tage nach Legebeginn
· Tägsüber uneingeschränkt für die Tiere nutzbar
· Ein Auslaufjournal wird geführt
· Ab 150m Entfernung zur Auslauföffnung werden den Tieren Unterschlüpfe angeboten
· Gleichmäßiger Bewuchs wird garantiert
· Die maximale Herdengröße von 3000 Tieren wird auch im Auslauf eingehalten