Eiprodukte -/ Nahrungsmittelindustrie

Versteckte Eier gibt es nicht nur zu Ostern – sie finden sich das ganze Jahr über auch dort, wo man sie nicht erwartet, in sogenannten Eiprodukten: Neben Nudeln, Kuchen und Keksen dienen die ovalen Wunderwerke der Natur auch als Bindemittel für Eiscremes und Milchmixgetränke, zur Schaumbildung in Soufflés sowie zur Herstellung von Wein, Kosmetik und medizinischen Produkten. Daher ist seitens der Eierwirtschaft auch hier eine klare Abgrenzung und Kennzeichnung von Eiprodukten, welche aus Eiern aus alternativen Haltungen hergestellt worden sind, erforderlich.

Um die tatsächliche Herkunft verarbeiteter Eier in Lebensmitteln nachweislich sicherzustellen, hat KAT aufbauend auf sein bisheriges datenbankgestütztes Kontrollsystem die Verarbeitung der Eier zu Eiprodukten mengenmäßig miterfasst.

KAT-Eiprodukte dürfen ausschließlich aus Eiern von KAT-zertifizierten Legebetrieben hergestellt werden. Das bedeutet, dass nur KAT-Eier zur Herstellung von KAT-Eiprodukten verwendet werden dürfen. Nur so ist eine lückenlose Herkunftssicherung über die gesamte Prozesskette vom Legebetrieb über die ei-verarbeitende Industrie bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel zu gewährleisten. Eine Auslobung von KAT-Eiprodukten bzw. daraus hergestellten Nahrungsmitteln mit dem KAT-Logo „Ihr Prüfsystem für Eier“ ist erst möglich, wenn dieser Nachweis erbracht worden ist.

Eiprodukte-/Nahrungsmittelindustrie wird umbenannt in „Verarbeitung“.

Leitfaden Verarbeitung: Anforderungen an die physischen und administrativen Abläufe in der ei-verarbeitenden Industrie bzgl. Warenstromtrennung und Rückverfolgbarkeit

 Leitfaden Administrative Buchprüfung Packstellen, Verkaufsstellen, Makler und Färbebetriebe: Anforderungen an die administrativen Abläufe in Packstellen, Verkaufsstellen, Makler und Färbebetriebe bzgl. des Warenflusses und der Rückverfolgbarkeit